derselben, oder erstlich alles das, was in dem Zürcher Abdrucke von S. 1 des ersten Theiles bis S. 172 befindlich ist, nur dass auf /Kúnig Chůnrat/, /Kúnig Tyro von Schotten und Fridebrant sin sun/ folgt, oder das Gedicht, das in dem zweyten Theile der Samml. von Minnes. von S. 248 bis S. 251 abgedruckt ist. Mit dem Worte _kumberliche_ in der letzten Zeile der fünften Strophe der Lieder des /Her Bernge von Horhein/ bricht die Handschrift ab. Ausser dem aber sind zweytens noch von den in dem zweyten Theile der Zürcher Ausgabe befindlichen Gedichten abgeschrieben /Der Tanhuser/, /Von Bůchein/ und die ersten Lieder des /Her Nithart/ (Samml. von Minnes. Th. 2. S. 58 bis S. 72). Die letzte Zeile, womit die Handschrift endigt, ist: ‚Nu seht ob ich ze frouwen wol an ir behalten si.' -- Das beygefügte Verzeichniss der Dichter ist mit dem in dem zweyten Theile des Zürcher Abdruckes S. 261 und 262 befindlichen vollkommen gleichlautend. Man kann, wenn ich nicht irre, in dieser Bremischen Handschrift fünferley Hände unterscheiden. Die erste geht bis zu den Liedern des Grafen /Chůnrat von Kilchberg/; die zweyte von da bis auf /Her Walter von Klingen/; die dritte bis zu der Zeile ‚Swer ane vorhte herre Got' (Samml. von Minnes. Th. 1. S. 128. Col. 2.); die vierte bis zu dem schon angeführten Worte ‚kumberliche' in den Liedern des /Her Bernge von Horhein/ (Samml. von Minnes. Th. 1. S. 172 f.). Von der fünften Hand endlich ist abgeschrieben was im zweyten Theile der Samml. von Minnes. von S. 58 bis S. 72 steht. Die drey ersten Hände zeugen von Schreibern, die der alten Sprache kundig waren; die vierte Hand ist weit schlechter, und man sieht deutlich, dass der Abschreiber nicht verstand was er schrieb. Unter andern steht gewöhnlich _nn_ statt _m_ und _m_ statt _n_, woraus zu schliessen ist, dass diese Buchstaben sich in der Original-Handschrift sehr ähnlich sehen müssen, um so mehr, da auch schon früher sich öfter _n_ findet, wo der Zürcher Abdruck _m_ hat, und umgekehrt. Diese vier ersten Hände bedienten sich durchaus der Lateinischen Buchstaben; von der fünften Hand sind die so genannten Deutschen Buchstaben gebraucht, und der Abschreiber war, wie es scheint, der alten Sprache etwas kundiger. Die einzelnen Lieder jedes Dichters sind mit Römischen Zahlen bezeichnet, die Strophen mit Arabischen. Die Reimzeilen sind abgesetzt, wiewohl nicht immer ganz richtig. Interpunction ist nur an äusserst wenigen Stellen beygefügt. Die Bremische Handschrift enthält, so weit sie geht, _alles_ was in der Samml. von Minnes. abgedruckt ist (denn eine kleine unten S. 276 bemerkte Ausnahme kann eigentlich gar nicht als Ausnahme gelten); und sie enthält ein gutes Theil _mehr_. Meine Überzeugung, dass der Zürcher Abdruck lückenhaft sey, wurde durch diese Handschrift vollkommen bestätigt. Wie es aber möglich war, dass die Herausgeber vollständige Lieder in unverständliche Bruchstücke verwandelten, und wie es kam, dass sie manches schöne Lied ganz übergingen, das begreife ich nicht, und schwerlich ist jemand jetzt noch im Stande, eine befriedigende Auskunft darüber zu geben. Auf alle Fälle wünschte ich, bey der grossen Achtung, die ich für /Bodmer/ hege, dass er in seiner Vorrede zu dem zweyten Theil der Samml. von Minnes. die Stelle (S. V), in der er einiger wenigen ausgelassenen Strophen erwähnt, durchgestrichen oder weniger hochfärtig ausgedrückt hätte. Die folgenden Bogen enthalten die Ausbeute, welche die Vergleichung der Bremischen Handschrift lieferte. Abschrift und Abdruck sind mit pflichtmässiger Genauigkeit besorgt worden; da wo es mir nöthig schien, nach Vermuthung gemachte Verbesserungen in den Text aufzunehmen, habe ich, wenige unbedeutende Veränderungen ausgenommen, die Lesart der Handschrift unter dem Texte angegeben. Die beygefügte Interpunction wird, wie ich hoffe, den meisten...
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James Sanchez
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